Der Erblasser kann im Rahmen seiner Testierfreiheit seine nächsten Angehörigen übergehen, indem er andere Personen als Erben einsetzt. Das Pflichteilsrecht garantiert den nächsten Angehörigen des Erblassers, also z. B. seinem Ehepartner oder Kindern, ein gesetzliches Geldvermächtnis in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Es können daneben sog. Pflichtteilsergänzungs-ansprüche entstehen, die die Nachlassbeteiligung des Pflichtteilsberechtigten für den Fall sichern, dass der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vornimmt, die den Nachlass wertmäßig schmälern.

Als Fachanwalt für Erbrecht verfolge ich Ihre pflichtteilsrechtlichen Ansprüche. Sofern Sie als Erbe von seiten eines Pflichtteilsberechtigten - z. B. auch auf Auskunftserteilung bzgl. des Nachlasswertes oder ergänzungspflichtiger Schenkungen - in Anspruch genommen werden, prüfe ich die Berechtigung und erhebe ggfs. die entsprechenden Einwendungen zur Abwehr ggfs. unberechtigter Pflichtteilsansprüche.