"Was, ein Testament soll ich machen? Noch bin ich nicht tot!"

Das war die (mit einem gewissen Augenzwinkern) begleitete Äußerung einer Dame, die mich einmal zur Beratung aufgesucht hatte. Aber mal im Ernst: Für ein Testament ist es grundsätzlich nie zu früh, vor allem, wenn ein gewisses Vermögen vorhanden ist und man dieses nicht im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge übergehen lassen will. So ist es völlig verständlich, wenn der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin einsetzen will, um ihre Versorgung und Unabhängigkeit zu gewährleisten, ohne dass die Kinder hier als Miterben mitbestimmen und entscheiden können. 

Auch unter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten ist es - gerade bei Vermögenswerten oberhalb der steuerlichen Freibeträge - in vielen Fällen geradezu geboten, eine auf den individuellen Fall zugeschnittene Verfügung von Todes wegen zu gestalten.

Dies kann in Form eines Einzeltestamentes, eines gemeinschaftlichen bzw. Berliner Testaments (unter Ehegatten) oder eines Erbvertrages (auch unter nicht Verheirateten) erfolgen.

Die vielfältigen Fragestellungen lassen sich in einem Beratungsgespräch klären. Dies ist vielfach der erste Schritt, für sich und seine Angehörigen eine rechtlich beruhigende Situation zu schaffen.