In meiner Eigenschaft als Notar stehe ich Ihnen zur Verfügung für die Beurkundung sämtlicher Rechtsgeschäfte und sonstiger Rechtsvorgänge, insbesondere auch im Erbrecht (z. B. Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge) und Grundstücksrecht. Dabei kommt meine Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht natürlich auch den Urkundsbeteiligten zugute.
Besondere Erfahrung besteht auch im Zusammenhang mit Beurkundungen, im Rahmen derer die Beiziehung von psychiatrischen Sachverständigen zur zweifelsfreien Feststellung der erforderlichen Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten erforderlich sein kann (z. B. bei Erteilung von Vorsorgevollmachten, Errichtung letztwilliger Verfügungen etc.), sowie im Allgemeinen mit psychisch Kranken.