Liebe Mandanten,
ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass ich meine Tätigkeit ab dem 01.07.2023 bei der Berliner Kanzlei Langer & Tietz fortsetze.
Diesbezüglich erreichen Sie mich künftig auch über folgende Kontaktdaten:
Rechtsanwalt und Notar a.D. Volker H. Schulz
Kanzlei Langer & Tietz – Rechtsanwälte Fachanwälte Notar
Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin
Tel +49 30 311 82-0 I FAX: +49 30 311 82-234
schulz@langer-tietz.de
www.langer-tietz.de/team/volker-schulz
Daneben erreichen Sie mich auch über die bisherigen Kontaktdaten, welche auf die neue Kanzlei umgeleitet werden.
Ich freue mich Sie künftig an meiner neuen Adresse begrüßen und Ihnen meine neuen Kollegen vorstellen zu dürfen. Nähere Informationen zu der Kanzlei Langer & Tietz finden Sie unter dem Link: www.langer-tietz.de.
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Dem Erbrecht wird seit Menschengedenken besondere Aufmerksamkeit zu Teil. Es geht dabei um Geld, Macht, Reichtum, Familiengeschichte(n), manchmal auch um Verbrechen, Intrigen, psychologische Verwicklungen, Gerichtsverfahren, Leidenschaft, Hass, Versöhnung und Ehre.
Angesichts der verbreiteten Scheu vieler Menschen, ihr mehr oder weniger hart erarbeitetes Vermögen auf der Grundlage eines wohl erwogenenen Testamentes oder einer sonstigen letztwilligen Verfügung/Verfügung von Todes wegen weiterzugeben, wird sicherlich eher der vermögende Erblasser dazu neigen, einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen, um sich Rat und anwaltlichen oder notariellen Beistand gewähren zu lassen.
Erfahrungsgemäß steht dabei noch nicht einmal der Wunsch im Vordergrund, das Vermögen ‚zusammenzuhalten‘, sondern derjenige, Streit unter den Kindern oder anderen Verwandten zu vermeiden, die den Testator anwaltlichen Rat einholen lässt.
Aber auch wenn Streit unumgänglich ist, kann der Erbrechtsexperte Ihnen beistehen.
In vielen Fällen kommt der Bezug zum Betreuungs- bzw. Vormundschaftsrecht zum Tragen. So etwa, wenn der Erblasser bei Abfassung des Testamentes unter rechtlicher Betreuung steht, was für die Beurteilung der Testierfähigkeit eine Rolle spielen kann.
Bitte gehen Sie davon aus, dass ich bereit bin, Ihnen so schnell und effektiv wie möglich zur Seite zu stehen und die gebotene Hilfe zukommen zu lassen, sei es im Wege der Beratung, der Vertretung oder durch sonstige Beistandsleistungen.
Gern sehe ich Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.
ERBRECHT
Das Erbrecht beinhaltet als Ausprägung des durch das Grundgesetz in Artikel 14 geschützte Recht zum Einen, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte im Hinblick auf den eigenen Tod hin zu treffen. Es regelt aber auch die Rechte desjenigen, der selbst begünstigt wird. Es geht also um die Rechts- und Vermögensnachfolge eines Erblassers auf andere Personen.
BETREUUNGS- & VORMUNDSCHAFTSRECHT
In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich tausende von Betreuungen auf der Grundlage des Betreuungsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches eingeleitet.
Jeden von uns kann es ganz unerwartet und unvorbereitet treffen:
Durch Unfall oder eine schwere Erkrankung ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen und seine persönlichen Angelegenheiten zu erledigen. Wer kümmert sich dann um diese Angelegenheiten und die persönlichen Bedürfnisse?