Volker H. Schulz

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Werdegang

  • Jahrgang 1953
  • Studium an der Freien Universität Berlin
  • 1. Staatsexamen 1979
  • Referendariat im Bezirk des Kammergerichts (Berlin)
  • 2. Staatsexamen 1982
  • Zulassung als Rechtsanwalt seit 1982
  • Bestellung zum Notar im Bezirk des Kammergerichts 1995
  • Fachanwalt für Erbrecht seit 2005

Mitgliedschaften und Engagements

  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Vertretungsberechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet
  • Fremdsprachen Englisch, Grundkenntnisse Französisch
  • Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Empfohlener Berater des Institut für Erbrecht e. V.

ERBRECHT

Das Erbrecht beinhaltet als Ausprägung des durch das Grundgesetz in Artikel 14 geschützte Recht zum Einen, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte im Hinblick auf den eigenen Tod hin zu treffen. Es regelt aber auch die Rechte desjenigen, der selbst begünstigt wird. Es geht also um die Rechts- und Vermögensnachfolge eines Erblassers auf andere Personen.

BETREUUNGS- & VORMUNDSCHAFTSRECHT

In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich tausende von Betreuungen auf der Grundlage des Betreuungsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches eingeleitet.
Jeden von uns kann es ganz unerwartet und unvorbereitet treffen:
Durch Unfall oder eine schwere Erkrankung ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen und seine persönlichen Angelegenheiten zu erledigen. Wer kümmert sich dann um diese Angelegenheiten und die persönlichen Bedürfnisse?