Seit Februar 2003 besteht die Möglichkeit, bei der Bundesnotarkammer die Erteilung von Vorsorgeurkunden zentral erfassen zu lassen. Das dort geführte Register dient der Information der mit Betreuungsverfahren befassten Stellen und bietet eine gewisse Gewähr, dass vermeidbare Betreuer- bestellungen unterbleiben.

Es gilt, staatliche Einmischung zu Gunsten privater Selbstbestimmung zu verhindern und sich so auch für den Pflege- oder Krankheitsfall weitest gehende Freiheit zu erhalten.