Anwaltliche Tätigkeiten
- Erbrecht
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen, Nachlasspflegschaften und -verwaltungen
- Erb-/Nachlassauseinandersetzungen
- Erbrechtliche Rechtsstreitigkeiten, im Rahmen derer der Nachweis der Testierunfähigkeit oder auch der Testierfähigkeit erforderlich ist
- Betreuungsrecht/Vormundschaftsrecht
- Vertretung in Verfahren zur Aufhebung oder Einleitung einer Betreuung oder zur Herbeiführung eines Betreuerwechsels
- zivilrechtliches und öffentlich-rechtliches Unter- bringungsrecht (Freiheitsentziehungverfahren oder Zwangsbehandlungen)
- Übernahme von Betreuungsvollmachten oder Geschäftsbesorgungsverträgen zur Vermeidung von gerichtlichen Betreuerbestellungen
- Übernahme von Pflegschaften und Betreuungen aufgrund gerichtlicher Bestellung
- Vermögensauseinandersetzungen, auch unter Einschluss betreuungsrechtlicher Konstellationen
- Zivilrechtstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten stehen (z. B. Klage auf Geltendmachung der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages infolge unerkannter Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten)
- Immobilienrecht
ERBRECHT
Das Erbrecht beinhaltet als Ausprägung des durch das Grundgesetz in Artikel 14 geschützte Recht zum Einen, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte im Hinblick auf den eigenen Tod hin zu treffen. Es regelt aber auch die Rechte desjenigen, der selbst begünstigt wird. Es geht also um die Rechts- und Vermögensnachfolge eines Erblassers auf andere Personen.
BETREUUNGS- & VORMUNDSCHAFTSRECHT
In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich tausende von Betreuungen auf der Grundlage des Betreuungsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches eingeleitet.
Jeden von uns kann es ganz unerwartet und unvorbereitet treffen:
Durch Unfall oder eine schwere Erkrankung ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen und seine persönlichen Angelegenheiten zu erledigen. Wer kümmert sich dann um diese Angelegenheiten und die persönlichen Bedürfnisse?